KI-Verordnung nach dem 2. August: Was Unternehmen kennzeichnen müssen

Kurz gesagt
Die EU-KI-Verordnung tritt in eine neue Phase. Was kleine Unternehmen kennzeichnen müssen, was es kostet und was nicht nötig ist.
- Zuerst Problem und Ziel klar benennen.
- Dann einen einfachen Schrittplan skizzieren.
- Jeder Schritt braucht eine feste Verantwortung und einen Termin.
- Ergebnisse messen — ohne Zahlen bleibt es Meinung.
Am 2. August 2026 wurde die EU-KI-Verordnung greifbar. Sie brauchen keine Anwaltskanzlei: Die wichtigsten Schritte sind sichtbare Kennzeichnung, einfache Dokumentation und ein verantwortungsvoller Prozess.
Was hat sich geändert? 🚀
Die Transparenzpflichten wurden anwendbar und die Marktüberwachung aktiviert. Hochrisikopflichten wurden verschoben: eigenständige Systeme ab 2. Dezember 2027, produktgebundene Systeme ab 2. August 2028.
⛔ MYTHOS: „Die KI-Verordnung betrifft nur Big Tech“
FAKT: Anbieter und Betreiber bestimmter KI-Systeme sind betroffen. Wer einen Chatbot bereitstellt oder KI-Inhalte veröffentlicht, muss Transparenzregeln beachten. KI ist nicht verboten, aber Nutzer müssen erkennen, worauf sie treffen.
💡 Pro tip
Erstellen Sie eine 15-Minuten-Übersicht: Tool, Zweck, personenbezogene Daten, Kundenkontakt, generierte Inhalte, Verantwortlicher. Das reicht für die ersten Schritte.
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Häufige Fragen
Gilt die KI-Verordnung für meinen Website-Chatbot?
Ja, wenn Nutzer mit ihm interagieren. Seit dem 2. August 2026 müssen Sie darüber informieren, dass es sich um KI handelt, und KI-generierte Inhalte erkennbar machen. In der Praxis reichen sichtbarer Hinweis, Dokumentation und klare Verantwortung.
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